Gewaltprävention in der Pfarre
Es liegt in der Verantwortung des Pfarrers bzw. ihm rechtlich gleichgestellten Verantwortlichen, dass alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden über Bestimmungen, Maßnahmen und Verhaltensrichtlinien zur Prävention von Gewalt und Missbrauch informiert sind. In ihrer Funktion müssen sie bei Verletzungen der Bestimmungen und Verhaltensrichtlinien Meldung an die Ombudsstelle machen und entsprechende Konsequenzen setzen.
Der Pfarrgemeinderat sollte sich mindestens einmal in der Funktionsperiode mit dem Thema beschäftigen.
Die Verantwortungsträger:innen von Pfarren sind für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes verantwortlich. Dieses ist ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen. Vor allem eine gemeinsame Haltung und gelebte Kultur innerhalb der Organisation. Die diözesane Stabstelle steht beratend zur Verfügung.