Versicherungsschutz und Kostenersatz
Budget und Information für die Erstattung von Kosten
Wo darf der/die Engagierte entstandene Unkosten abrechnen? Ist beispielsweise das Pfarrsekretariat informiert und hat die nötigen Formulare und kennt die Anweisungen, wie mit der Erstattung von Kosten in der jeweiligen Pfarre umgegangen wird?
Die Gestaltung der Erstattungen obliegt dem Verantwortungsbereich der einzelnen Pfarre (Pfarrer und Mitglieder des Pfarrkirchenrates), bitte erkundigen Sie sich daher bei ihrer Kontaktperson in der Pfarre.
Finanzielle Unterstützung auf diözesaner Ebene:
Die Katholische Kirche Vorarlberg hat mit dem Solidaritäts- und Entwicklungsfond (LINK Neu wenn vorhanden) eine Möglichkeit geschaffen, die Projekte, Ideen und besondere Aktionen finanziell unterstützt.
Förderanträge können direkt an finanzkammer@kath-kirche-vorarlberg.atgesendet werden. Dazu wird um die Erstellung eines Rahmenkonzeptes mit folgendem Inhalt gebeten:
- Anliegen und Projektziele, Projektbeschreibung (Warum?, Was?, Wie?, Welchen Nutzen haben die Menschen)
- Zielgruppe(n), die angesprochen werden
- Kosten und Budget
- Projektstruktur (Kontaktdaten der Verantwortungsträger:innen)
- Ablauf – Zeitplan (Zeitraum und die ersten vier Schritte)
- Ggf. Rechtsstruktur und Trägerschaft
Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte
Die Diözese Feldkirch hat eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die im Schadensfall zur Verfügung steht.
Fremdschäden sind somit gedeckt: Wird das Eigentum eines Dritten (Sachschaden, Vermögensschaden) beschädigt oder eine andere Person verletzt (Personenschaden), so handelt es sich um einen Fremdschaden. Diese sind durch die Haftpflichtversicherung abgesichert.
Ansprechperson für alle Versicherungsfragen ist die Finanzkammer der Diözese Feldkirch, Pfarrservice: pfarrservice@kath-kirche-vorarlberg.at Die Mitarbeitenden stehen für alle Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Es gibt keine Rechtsschutzversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter. Allerdings kann eventuell über die Haftpflichtversicherung ein ungerechtfertigter Schadenersatzanspruch abgewehrt werden.