Wen oder was fördert die Stiftung Jugend & Leben? |
Die Stiftung möchte Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und ältere Menschen aus Vorarlberg unterstützen, die sozial benachteiligt sind oder in irgendeiner Form von der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen (vorrangig Sachleistungen), wie auch pastorale Projekte, die die Zielgruppe der Stiftung im Fokus haben. |
Wer kann um eine Förderung ansuchen? |
Mittels Formular können sich Menschen an die Stiftung melden, die die Not von Kinder & Jugendlichen und älteren Menschen in Vorarlberg sehen und helfen möchten. Diese Personen agieren dann als Vertrauenspersonen. Auch Partnerorganisationen, die gerne ein pastorales Projekt für die Zielgruppe der Stiftung machen möchten, können direkt mit der Stiftung Kontakt aufnehmen (jugendundleben@kath-kirche-vorarlberg.at). |
Was fördert die Stiftung nicht? |
Grundsätzlich fördert die Stiftung Sachleistungen. Bei Projekteinreichungen wird jedes Projekt individuell angeschaut und beraten, welche Projektkosten die Stiftung fördert. Eine finanzielle Doppelförderung soll ausgeschlossen werden. |
Welche Informationen muss ich bei einer Einzelförderung angeben? |
Bei einer Einzelförderung soll das Antragsformular ausgefüllt werden. Beim Punkt „Situationsbeschreibung“ soll kurz die finanzielle Situation dargelegt und beschrieben werden, wofür man die Förderung benötigt. |
Welche Informationen muss ich bei einer Projektförderung angeben? |
Für Anfragen von Projektförderungen bitte wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem Kuratorium der Stiftung unter jugendundleben@kath-kirche-vorarlberg.at. Anschließend bekommen Sie weitere Informationen bzw. das Stiftungskuratorium wird mit Ihnen in Kontakt treten. |
Wer entscheidet, welche Einzelmaßnahmen oder Projekte unterstützt werden? |
Die Entscheidung obliegt dem Stiftungskuratorium. Der Bischof der Diözese Feldkirch ernennt mittels Dekret Persönlichkeiten aus der Diözese Feldkirch, die einerseits mit den Sorgen und Nöten jener Personen, die zum Begünstigtenkreis dieser Stiftung zählen, Erfahrung erlangt haben und Personen, die im Zusammenhang mit dem Umgang von anvertrauten Vermögenswerten Fachkompetenz vorweisen können. Das Kuratorium entscheidet über die Vergaben in regelmäßigen Sitzungen. |
Gibt es eine feste Frist und Termine für die Antragsstellung? |
Nein. Einzelförderungen können jederzeit eingereicht werden. Wir sind um eine schnelle Rückmeldung und Förderung sehr bemüht. |
Gibt es eine finanzielle Unter- bzw. Obergrenze für Einzelförderungen? |
Ja. Grundsätzlich gilt bei Einzelförderungen als Richtwert max. 500 €. |
Gibt es eine finanzielle Unter- bzw. Obergrenze für Projektförderungen? |
Projekte können mit bis zu 80% der Kosten und max. 10.000 € gefördert werden. Der Antrag muss vor dem Projektbeginn eingereicht werden. |
Welche Projekte werden unterstützt? |
Es werden Projekte unterstützt, die die Zielgruppe der Stiftung unterstützen und folgendes zum Ziel haben:
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Wo finde ich das Formular für die Antragsstellung? |
Das Formular für Einzelförderungen finden Sie hier: Formular. Anfragen für Projektförderungen können unter jugendundleben@kath-kirche-vorarlberg.at gestellt werden. |
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags? |
Wir sind sehr bemüht, Anträge schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Je nach Höhe des Förderantrags kann die Bearbeitung zwischen 1 bis 4 Wochen dauern. Bei Projekten kann die Bearbeitung wenige Monate dauern. |
Dürfen mehrere Förderanträge von demselben Antragsstellenden parallel gestellt werden? |
Unsere Partnerorganisationen und Vertrauenspersonen können grundsätzlich mehrere Anträge parallel stellen. |
Wer sind die Partnerorganisationen und Vertrauenspersonen? |
Die Stiftung zielt darauf ab, die Zuwendungen an die unterstützten Personen vorwiegend über Partnerorganisationen und Vertrauenspersonen aus dem kirchlichen Bereich zu leisten. Mögliche Partnerorganisationen und Vertrauenspersonen sind insbesondere: Mitarbeiter:innen der Diözese Feldkirch und der Caritas Pfarrgemeinden Religionslehrer:innen (Schulen) Ordensgemeinschaften Kirchliche Gemeinschaften und Bewegungen Ehe- und Familienzentrum Diözesane Einrichtungen Bildungshäuser |
Wie bekomme ich die Förderung ausbezahlt? |
Förderungen werden direkt auf das Konto der sozial benachteiligten Einzelperson ausbezahlt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. |
An wen kann ich weitere Fragen zur Förderung richten? |
Weitere Fragen können Sie an jugendundleben@kath-kirche-vorarlberg.at richten. |
Wie finanziert sich die Stiftung? |
Die Dotierung der Stiftung ergibt sich in erster Linie aus dem zugeflossenen Vermögen aus der Verlassenschaft nach Augusta Reichart. |
Wie kann ich die Stiftung unterstützen? |
Die Stiftung möchte Einzelpersonen und pastoral Projekte für Kinder und Jugendliche, sowie ältere Menschen in Vorarlberg, die finanziell in Nöte geraten sind, unterstützen. Sachspenden sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Wer die Stiftung unterstützen möchte, kann dies durch eine Geldspende tun! |
Nach welchen Kriterien werden die Menschen und Projekte unterstützt? |
Der jährliche Ertrag aus dem Stiftungsvermögen soll für Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und ältere Menschen eingesetzt werden, die
Weitere Kriterien für eine finanzielle Unterstützung gibt es nicht. |
Wer ist der Träger der Stiftung? |
Getragen von der Idee, in unserer Diözese Feldkirch vermehrt karitative, humanitäre, seelsorgliche, pastorale und katechetische Projekte, insbesondere für sozial benachteiligte Kinder und ältere Menschen, zu initiieren und in der Folge finanziell zu unterstützen, hat die Katholische Kirche Vorarlberg die kirchliche Stiftung Jugend und Leben eingerichtet. |
Was unterscheidet uns zu…? |
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