
Bei einer Einzelförderung soll das Antragsformular ausgefüllt werden. Beim Punkt „Situationsbeschreibung“ soll kurz die finanzielle Situation dargelegt und beschrieben werden, wofür man die Förderung benötigt.
Die Entscheidung obliegt dem Stiftungskuratorium. Der Bischof der Diözese Feldkirch ernennt mittels Dekret Persönlichkeiten aus der Diözese Feldkirch, die einerseits mit den Sorgen und Nöten jener Personen, die zum Begünstigtenkreis dieser Stiftung zählen, Erfahrung erlangt haben und Personen, die im Zusammenhang mit dem Umgang von anvertrauten Vermögenswerten Fachkompetenz vorweisen können. Das Kuratorium entscheidet über die Vergaben in regelmäßigen Sitzungen.
Gibt es eine feste Frist und Termine für die Antragsstellung?
Nein. Einzelförderungen können jederzeit eingereicht werden. Wir sind um eine schnelle Rückmeldung und Förderung sehr bemüht.
Projekte, die gefördert werden möchten, müssen ihren Antrag vor der Umsetzung einreichen.
Gibt es eine finanzielle Unter- bzw. Obergrenze für Einzelförderungen?
Es werden Projekte unterstützt, die die Zielgruppe der Stiftung unterstützen und folgendes zum Ziel haben:
Dürfen mehrere Förderanträge von demselben Antragsstellenden parallel gestellt werden?
Die Stiftung zielt darauf ab, die Zuwendungen an die unterstützten Personen vorwiegend über Partnerorganisationen und Vertrauenspersonen aus dem kirchlichen Bereich zu leisten. Mögliche Partnerorganisationen und Vertrauenspersonen sind insbesondere:
Mitarbeiter:innen der Diözese Feldkirch und der Caritas
Pfarrgemeinden
Religionslehrer:innen (Schulen)
Ordensgemeinschaften
Kirchliche Gemeinschaften und Bewegungen
Ehe- und Familienzentrum
Diözesane Einrichtungen
Bildungshäuser
Die Dotierung der Stiftung ergibt sich in erster Linie aus dem zugeflossenen Vermögen aus der Verlassenschaft nach Augusta Reichart.
Der jährliche Ertrag aus dem Stiftungsvermögen soll für Kinder und Jugendliche mit ihren Familien und ältere Menschen eingesetzt werden, die
Weitere Kriterien für eine finanzielle Unterstützung gibt es nicht.
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