Wesentliche Partner für die Mitarbeiter:innen der diözesanen Finanzkammer sind die ehrenamtlichen Pfarrkirchenrät:innen, die in jeder Pfarre für die finanziellen und baulichen Angelegenheiten zusammen mit dem Pfarrer verantwortlich sind. Egal, ob die Kirche saniert oder ein Pfarrheim gebaut werden soll, die Mitglieder des Pfarrkirchenrats sind immer mit dabei. Derzeit engagieren sich rund 700 Frauen und Männer in den Pfarrkirchenräten der Vorarlberger Pfarren.
Sie tragen durch ihre Kompetenz und ihr Engagement wesentlich dazu bei, dass trotz der gesellschaftlichen Veränderungen und der schwieriger werdenden finanziellen Situation die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine lebendige Kirche und für die dazu nötige Infrastruktur geschaffen werden können.
Dabei geht es nicht um ein "Über" oder "Unter" von Pfarrkirchnerat und Pfarrgemeinderat, sondern um ein Miteinander.
Entsprechend der PKR-Ordnung erfolgt die Bestellung des Pfarrkirchenrats spätestens zwölf Monate nach der Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderats.
Vorschlagsrecht |
Der Pfarrer macht einen Vorschlag für die Bestellung oder Ergänzung, wobei ein gewählter PGR dem Pfarrer die Hälfte der Mitglieder vorschlagen kann. |
Bestellung |
Im Auftrag des Bischofs bestellt die Finanzkammer mittels Dekret die Pfarrkirchenräte. |
Konstituierung und Angelobung |
In der Konstituierenden Sitzung werden die Mitglieder vom Pfarrer angelobt, ein entsprechendes Protokoll mit Unterschriftenblatt wird erstellt. |