Von Pfarrgemeinderätinnen und -räten hat man vielleicht schon einmal gehört. Auch, dass sie in der Pfarre ganz entscheidend mitarbeiten.
Alle fünf Jahre werden sie gewählt. Das nächste Mal ist es 2027 soweit. Derzeit zählt man in Vorarlberg übrigens um die 1000 Pfarrgemeinderät:innen.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist in der Pfarre das Gremium, in dem unter dem Vorsitz des Pfarrers die grundsätzlichen Leitungsfragen beraten werden, also jene Themen, die die Ausrichtung und Gesamtentwicklung der Pfarrgemeinde betreffen. Auf diese Weise gestalten gewählte Personen den Weg der Pfarrgemeinde entscheidend mit.
Personalfragen |
Der PGR ist in die Personalentscheidungen einbezogen, bei einer Nachbesetzung der Pfarrleitung ebenso wie bei der Auswahl von Pastoralassistenten:innen. Gemeinsam mit dem Pfarrer sucht der PGR auch für Diakonie, Verkündigung und Liturgie „Beauftragte“ in der Pfarre. |
Einladende Bedingungen für Engagement |
Der PGR achtet darauf, dass engagierten Personen und Gruppen in der Pfarre möglichst gut arbeiten können. Der PGR ist auch in gewisser Weise das Bindeglied zu den anderen Ehrenamtsbereichen in der Pfarre. |
Entwicklung |
Der PGR hat die Entwicklung der Pfarrgemeinde im Blick. Er setzt sich mit Veränderungen auseinander, versucht sie zu verstehen und entwirft Handlungsperspektiven. |
Konzepte und Schwerpunkte |
Der PGR berät die inhaltlichen Konzepte und Schwerpunktsetzungen in der Pfarrgemeinde und fördert Möglichkeiten und Angebote, wie sich unterschiedliche Personen und Gruppen daran beteiligen können. |