
Bei einem Widerruf (innerhalb von drei Monaten) wird Ihr Austritt vor der staatlichen Behörde nicht im Taufbuch vermerkt. Sie bleiben also weiterhin Mitglied der Katholischen Kirche.
Nach nochmaliger reiflicher Überlegung widerrufe ich die Austrittserklärung, die ich vor der staatlichen Behörde abgegeben habe.
Ich kenne die kirchlichen Rechtsfolgen eines Kirchenaustrittes
Ich will Mitglied der katholischen Kirche bleiben mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind.
Diese Erklärung gebe ich freiwillig ab.
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