Zum Austritt
Um aus der Katholischen Kirche mit "weltlicher Wirkung" auszutreten, ist in Vorarlberg eine schriftliche Austrittserklärung an der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft nötig. Diese informiert daraufhin das Ordinariat der Diözese Feldkirch.
- Jede/r Kirchenaustrittserklärende erhält einen Brief des Diözesanbischofs, der ihn/sie einlädt, den Austritt noch einmal zu überdenken und auf die zivil- und kirchenrechtlichen Folgen eines Austritts aufmerksam macht.
- Gleichzeitig erhalten die Pfarrämter des Wohnortes und der Taufspendung eine Information über den Kirchenaustritt.
- Innerhalb einer Frist von drei Monaten ist es möglich, den Kirchenaustritt jederzeit zu widerrufen und somit diesen Schritt formlos sowohl für den staatlichen wie auch für den kirchlichen Bereich rechtsunwirksam zu machen.