Das Wort „Pate“ geht auf das lateinische Wort pater (Vater) zurück. Pat:innen sind also so etwas wie „geistige Väter“ bzw. „geistige Mütter“. Sie haben die Aufgabe, ihr Patenkind auf seinem/ihrem Weg ins Erwachsensein zu unterstützen.
Lange vor der Taufe fragen Eltern sich, wer die Patenschaft für ihr Kind übernehmen könnte. Oft übernehmen Geschwister oder Freunde des Paares dieses Amt. Die meisten Eltern wählen zwei Paten für ihr Kind aus. Nach kirchlichem Recht sollte es mindestens einen Taufpaten geben, höchstens aber zwei.
Als Pat:in übernehmen Sie, gemeinsam mit den Eltern die Aufgabe, ihr Patenkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. Sie stehen an der Seite der Eltern und an der Seite ihres Patenkindes. Bei der Feier der Taufe stehen Sie aber auch stellvertretend für die Gemeinschaft, in die das Kind „hineingetauft“ wird.
Wenn Ihr Patenkind einmal älter ist, wird es ihm gut tun, wenn es in seinem/seiner Pat:in einen Menschen hat, an dem es sich orientieren kann. Der mit ihm Fragen stellt, nach Antworten sucht und ihn auf den Wegen durchs Leben begleitet.
Pat:in zu sein, ist eine schöne Aufgabe!
Für das Pat:innenamt sind gewisse Voraussetzungen erforderlich. So muss der/die Taufpat:in etwa das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch sein und selbst das Sakrament der Taufe und der Firmung bereits empfangen haben. Der/Die Pat:in darf weder aus der Kirche ausgetreten noch ein Elternteil des Kindes sein.