
Ich will mich firmen lassen - was muss ich tun?
Frag in deiner Wohnpfarre nach, was dort genau zur Anmeldung mitzubringen ist:
Meistens wird benötigt:
Wenn du schon eine Pat:in ausgesucht hast
Grundsätzlich ist die Pfarre, in der der/die Firmbewerber:in den Hauptwohnsitz hat, zuständig für die Sakramentenvorbereitung (Wohnsitzpfarre). Es ist aber auch möglich, in einer anderen Pfarre an der Firmvorbereitung teilzunehmen, wenn das Firmteam dort einverstanden ist. Es ist keine Erlaubnis der Wohnpfarre nötig.
Gefirmt werden kann jede getaufte Person, die noch nicht gefirmt, entsprechend unterrichtet und in der Lage ist, zu verstehen, wozu sie JA sagt (vgl. CIC Can. 889). Generell darf das Sakrament der Firmung frühestens jenen gespendet werden, die im Kalenderjahr der Firmspendung das 12. Lebensjahr vollenden (vgl. Abl. ÖBK 6, 1991, §1).
Das Ziel der Diözese Feldkirch ist, das Firmalter bis zum Jahr 2027 auf 17+ Jahre anzuheben. Erkundigen Sie sich in Ihrer Pfarre, ob die Umstellung bereits erfolgt ist bzw. welche Jahrgänge gefirmt werden.
Wichtig ist, die Bereitschaft, sich auf den Firmweg und die Auseinandersetzung mit dem Glauben einzulassen.
Bei der Firmung ist die Firmkarte vorzuweisen, die die Teilnahme an der Firmvorbereitung bestätigt.
Für Erwachsene bieten wir drei Möglichkeiten an, sich auf die Firmung vorzubereiten:
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