FAQ Firmung
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Wer kann Pat:in sein? |
Wer Firmpat:in sein will, muss
Wer Firmpat:in sein will, darf
Eine Person, die aus der Kirche ausgetreten ist, darf das Pat:innenamt nicht übernehmen (vgl. CIC c. 874). Sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein, suchen Sie das Gespräch mit dem Pfarrer. |
Können Christ:innen anderer christlicher Konfessionen Pat:in sein? |
Nichtkatholische Christ:innen können kein Patenamt übernehmen. |
Dürfen die Eltern Pat:in sein? |
Nein. Das Kirchenrecht begründet das damit, dass die Eltern ohnehin Begleiter:innen der Jugendlichen in ihrer Glaubensentwicklung sind. Pat:innen sind eine zusätzliche Bereicherung und Vertrauensperson für die Jugendlichen. Sie begleiten neben den Eltern die Firmlinge in den Fragen des Lebens und des Glaubens. |
Darf der/die Taufpat:in auch Firmpate:in sein? |
Ja. Es wird empfohlen, dass die Taufpat:innen auch den Dienst der Firmpat:innen übernehmen. (vgl. CIC can. 874) So wird der Zusammenhang dieser Sakramente besonders sichtbar. |
Darf mein Pate, meine Patin aus der Kirche ausgetreten sein? |
Nein. Die offizielle kirchliche Aufgabe Firmpat:in zu sein, kann nur übernehmen, wer „voll“ Mitglied der katholischen Kirche ist, selber gefirmt und (grundsätzlich) mindestens 16 Jahre alt ist. |
Wie alt muss ein/e Pat:in grundsätzlich sein? |
Grundsätzlich ist das Mindestalter für die Übernahme der Patenschaft 16 Jahre. (Davon kann der Bischof aber in begründeten Ausnahmefällen „dispensieren“. Frag dazu in deinem Pfarrsekretariat nach.) In der Diözese Feldkirch (Firmalter 17+) gilt die Empfehlung, dass der/die Pat:in zwei Jahre älter als der Firmling ist. |
Ich möchte Pat:in werden, bin aber noch nicht gefirmt. Was muss ich tun? |
Wenn bei einer Taufe oder Firmung der/die gewünschte Pat:in noch nicht gefirmt ist, sie sich jedoch bereits in einer Pfarre oder in einer von der Diözese Feldkirch offiziell angebotenen bzw. anerkannten Form auf das Firmsakrament vorbereitet oder dafür verbindlich angemeldet hat, kann sie den Täufling bzw. den/die Firmkandidat:in als Pat:in begleiten, unabhängig vom eigenen noch ausstehenden Firmtermin. Bei der Anmeldung zur Taufe oder zur Firmung wird der/die Pate/in dann auch im betreffenden Anmeldeformular eingetragen, allerdings mit dem Vermerk, dass die Firmung noch aussteht. Sobald der/die gewünschte Pat:in gefirmt wurde, wird er/sie offiziell im Tauf- bzw. Firmbuch als Tauf- bzw. Firmpat:in eingetragen. Findet die Firmung entgegen der ursprünglichen Absicht nicht statt, wird sie auch nicht als Tauf- oder Firmpat:in eingetragen. |
Was ist meine Aufgabe als Pat:in? |
Die ureigenste Aufgabe des/der Pat:in ist es, den Firmling auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten, zu stärken und zu unterstützen. Dies wird sichtbar, wenn der/die Pat:in im Augenblick der Firmspendung hinter ihrem Firmling stehen, ihm die Hand auf die Schulter legen und den Rücken stärken. Firmpat/innen müssen nicht "hochkirchlich und hochreligiös" sein, sondern sich als Wegbegleiter/in verstehen. Die Verantwortung ist deshalb nicht mit der Firmung und dem Firmausflug beendet, sondern die Beziehung soll auch im Alltag des jungen Menschen spürbar sein. |
Ich finde keine/n Pat:in. Was kann ich tun? |
Es ist nicht verpflichtend vorgesehen, dass dem Firmling ein/e Pat:in zur Seite steht (vgl. c. 892 CIC). In so einem Fall können z.B. die Eltern ihr Kind zum Empfang des Sakraments begleiten und es dem Firmspender wie ein/e Firmpat:in vorstellen. |
Wie können die Eltern die Firmvorbereitung unterstützen? |
Eltern können ein Vorbild sein. Sie setzen sich für die christlichen Grundüberzeugungen von Frieden, Gerechtigkeit, Liebe und von Gottes Gegenwart in dieser Welt ein und bestärken ihre Jugendlichen diesen Weg zu wählen. Sie können z. B. zusammen als Familie an einem Spendenprojekt für Notleidende teilnehmen, gemeinsam in der Heiligen Schrift lesen oder über aktuelle gesellschaftspolitische Fragen diskutieren. Dies alles stärkt die Jugendlichen auf ihrem Weg, selbständig Meinungen zu bilden und zu entscheiden. |