Die Dreikönigsaktion ist das Hilfswerk der Katholischen Jungschar Österreichs. In der Diözese ist sie organisatorisch Teil der Katholischen Jungschar und Jugend. Sie arbeitet eigenständig, ist jedoch der Geschäftsführung der KJ untergeordnet. Die Dreikönigsaktion ist bundesweit organisiert und die 9 österreichischen Diözesen haben in Wien ein gemeinsames Bundesbüro (genannt DKA-Büro) eingerichtet. Alle wichtigen Arbeitsschwerpunkte werden in den bundesweiten Gremien getroffen, die sich dreimal im Jahr treffen. Gemeinsam sind wir in folgenden Bereichen tätig:
1. Projektarbeit |
Mit den Spenden des Sternsingens werden jährlich rund 500 Entwicklungsprojekte in ca. 20 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas unterstützt. Bei der Projektarbeit arbeitet die DKA mit zuverlässigen Partnern in den Projektländern vor Ort zusammen. Finanziert werden Projekte in den Bereichen Bildung, Soziales, ländliche Entwicklung, Pastoral, Menschenrechte, Minderheiten- und Umweltschutz. |
2. Anwaltschaftlicher Einsatz |
Viele unserer Projektpartner:innen leiden darunter, dass Profit- und Machtinteressen oft höher gestellt werden als grundlegende Menschenrechte. Mit dem anwaltschaftlichen Einsatz, Lobbyarbeit und politischen Engagement tritt die DKA gegen solche Unrechtsituationen auf und fordert Gesellschaft und Politik auf, zur Verbesserung dieser Missstände aktiv zu werden. |
3. Bildungsarbeit in Österreich |
Die DKA vermittelt mit ihrer Bildungsarbeit in Österreich entwicklungspolitische Themen aus dem globalen Süden und regt zu solidarischem Handeln im Alltag an. Besonders wichtig ist dabei, das Wissen und den kulturellen Reichtum der Menschen in den von uns unterstützten Ländern als Bereicherung für uns erfahrbar zu machen. |
Die Kooperationen in Schwerpunktländern und die einzelnen Hilfsprojekte der Dreikönigsaktion sind auf mehrere Jahre ausgelegt. Erfahrungsgemäß sind sichtbare Veränderungen von schwierigen Problemstellungen, wie zum Beispiel der nachhaltigen Armutsbekämpfung, nur auf langfristigem Wege zu erreichen.
Die Zwischenveranlagungen von Spendengeldern erfolgen nicht willkürlich, sondern sind auf Grund gesetzlicher Regelungen und Vorgaben der Wirtschaftsprüfung auch für Hilfswerke notwendig. Zahlungsverpflichtungen gegenüber zugesagten mehrjährigen Hilfsprojekten müssen entsprechend abgesichert sein. Die Projektauszahlungen erfolgen Schritt für Schritt in bedarfsgerechten Raten.
Die in Vorarlberg gespendeten Gelder werden diözesan auf einem eigenen „Sternsingkonto“ ausnahmslos risikolos veranlagt: Es sind dies Girokonten, Sparbücher und Festgeldkonten. Dort bleiben die Spendengelder, bis diese bedarfsgerecht an die jeweiligen Hilfsprojekte ausbezahlt werden.
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