Außerhalb des Schulorts lernen sich Lehrende und Schüler*innen auf eine neue Art kennen. Die Teilnahme ist für Schüler*innen genauso wie die regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Ist eine mehrtägige Schulveranstaltung mit einer Nächtigung außerhalb des Wohnortes verbunden, ist der Besuch nicht verpflichtend. (SchUG § 13), es ist aber Ersatzunterricht zu besuchen. Falls Kinder an der Schulveranstaltung aus nachvollziehbaren Gründen nicht teilnehmen möchten, müssen Eltern das mit der Schule sprechen.
Der Besuch von Veranstaltungen soll nicht an den finanziellen Mitteln der Familien scheitern.
Kostenbeiträge gewähren z.B. der Elternverein der Schule, das Bildungsministerium
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html
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