Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Vor der Aufnahme in die Volksschule wird die Schulreife des Kindes überprüft. Meist wird das Kind mit den Eltern in die Schule eingeladen. Der/die Schuldirektor*in kann auch ein schulärztliches Gutachten (wenn es erforderlich erscheint) oder ein schulpsychologisches Gutachten (wenn die Eltern dies verlangen oder zustimmen) einholen. Für Kinder, die noch nicht schulreif sind, gibt es die sogenannte Vorschule, die die Kinder spielerisch auf die Schule vorbereitet.
Über die Entscheidung sind die Eltern schriftlich zu informieren, die Feststellung einer mangelnden Schulreife ist zu begründen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ein berufen werden. Manchmal zeigt sich erst während des ersten Schuljahres, dass ein Kind doch noch nicht schulreif ist, dann kann es in die Vorschule wechseln.
Achtung! Mangelnde Deutschkenntnisse sind keine Begründung für mangelnde Schulreife. Diese können jedoch zur Einstufung des Kindes als außerordentliche*r Schüler*in führen.
Mehr Infos dazu unter
www.oesterreich.gv.at
www.eltern-bildung.at/expert-inn-enstimmen/schuleintritt-und-schulfaehigkeit/