Wir sprechen über Deutschland. Wir sprechen über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. Wir sprechen über die MHG-Studie.
Ein Schlüssel, der nicht der einzige bleiben darf
Sanktionen der Kirche gegenüber Beschuldigten
Bedauern allein, reicht nicht aus
Die Verantwortung gegenüber Betroffenen
In Auftrag gegeben wurde sie 2013, vom „Verband der Diözesen Deutschlands“. Unterstützt wurde sie mit 1.089.312,50 Euro. Ihr Name setzt sich übrigens aus den Universitätsstädten Mannheim – Heidelberg – Gießen zusammen, in denen die sieben StudienautorInnen und ihre fünf wissenschaftlichen MitarbeiterInnen lehrend und forschend tätig waren und sind.
Was kann nun diese MHG-Studie? Sie breitet auf 366 Seiten aus, wie häufig sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche ist, welchen Formen des sexuellen Missbrauchs man dabei begegnet und welche kirchlichen Strukturen und Dynamiken Missbrauch bis heute begünstigen. Im Fokus standen die Jahren von 1946-2014. 2018 wurde die Studie präsentiert. Seitdem ist vieles anders – und manches nicht.
Ein Schlüssel, der nicht der einzige bleiben darf
Wir sprechen über Deutschland, die MHG-Studie und darüber, was das alles mit Österreich zu tun hat, mit den Diözesen, mit der Katholischen Kirche in Vorarlberg? Nun, die deutschen Diözesen haben sich für eine große, gemeinsame Studie entschieden. Ein österreichisches Pendant dazu fehlt (noch). Was die Studie zeigt, findet an so mancher Stelle Parallelen zur Situation der Kirche in Österreich. Strukturen und Systeme ähneln einander. An anderen Stellen ist man in Österreich vielleicht schon einen Schritt weiter, wenn es zum Beispiel um die Etablierung einer überdiözesanen Kontaktstelle für Betroffene sexueller Gewalt und Missbrauchs geht – sprich „Unabhängige Opferschutzanwaltschaft /Unabhängige Opferschutzkommission“. Und doch hakt es auch in Österreich immer wieder an denselben Stellen. Aus diesem Grund: Ein Blick in die öffentlich einsehbare MHG-Studie lohnt. Er erschreckt, er überrascht selten und er macht aufmerksam und das ist vielleicht schon einer der Schlüssel, wenn er auch längst nicht der einzige bleiben darf.
Die StudienautorInnen halten gleich zu Beginn fest, dass im Hinblick auf sexuellen Missbrauch von einer bis zum heutigen Tag „andauernden Thematik“ auszugehen ist, auch wenn in der Studie besonders Missbrauchshandlungen in den Jahren 1946 – 2014 analysiert wurden. Alle Ergebnisse der Studie beziehen sich rein auf das „Hell-Feld“ des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker. Erkenntnisse über das „Dunkel-Feld“ wurden nicht erlangt.
Die Mitglieder des Forschungsteams hatten während des gesamten Studienzeitraums keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche. Sprich: Personalakten wurden jeweils von diözesanen MitarbeiterInnen nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog durchgesehen. Das heißt auch, dass – mit Ausnahme der durchgeführten Interviews mit Betroffenen und einer Online-Befragung – alle Quellen die Sichtweise der Datenhalter (also der jeweiligen Institutionen und Diözesen) spiegeln. Soweit die Rahmenbedingungen der Studie.
In der Stichprobe von 38.156 Klerikern aus 27 Diözesen im Zeitraum von 1946-2014, fanden sich bei 1670 Klerikern Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Das entspricht 4,4%.
Den 1670 Klerikern konnten 3677 Kinder und Jugendliche als Betroffene von sexuellem Missbrauch zugeordnet werden. Das sind im Schnitt 2,5 Betroffene pro Beschuldigtem. Bei 54 % der Beschuldigten lagen Hinweise auf eine/n einzige/n Betroffene/n vor , bei 42,3% muss von mehreren Betroffenen ausgegangen werden. Den Mehrfachbeschuldigten standen durchschnittlich 4,7 Betroffene gegenüber. Der Maximalwert lag bei 44 Betroffenen.
In den Personalakten der beschuldigten Priester fanden sich nur sehr selten Hinweise auf einen in der Kindheit selbst erlittenen Missbrauch. In den Interviews mit Beschuldigten lag dieser Wert bei rund 36%. Was sich allerdings sehr wohl in den Akten fand, waren zahlreiche Hinweise auf anderweitig auffälliges Verhalten (das aber auch in anderen Berufsfeldern auftreten kann): Überforderung, Alkohol, Medikamentensucht, mangelnde soziale Kompetenz, schwierige persönliche Lebenssituation, finanzielle Probleme, der Tod oder die Pflege eines Angehörigen, …
Die Beschuldigten versuchten nach der Tat auch oft, diese zu bagatellisieren, andere drohten den Betroffenen oder suchten nach Rechtfertigungen und Entschuldigungen für ihre Tat. Oft auch war es eine Kombination aus allem.
Verantwortung- und Schuld wurden oft auf ein Außen abgeschoben, Reue eher selten geäußert.
Die StudienautorInnen gliedern in weiterer Folge die Beschuldigten in drei Haupt-Typen:
den „fixierten Typus“, bei dem es oft schon kurz nach der Priesterweihe zur Ersttat kam und dessen Betroffene meist nicht älter als 13 Jahre alt waren. Hier liege es nahe, von einer „Pädophilen Präferenzstörung“ auszugehen.
den „narzistisch-soziopathischen Typus“, der beim sexuellen Missbrauch vor allem Lust an der Machtausübung empfindet.
den „regressiv-unreifen Typus“, der vor allem auf einer unreifen persönlichen und sexuellen Entwicklung fußt. Der Zölibat ist hier eine falsch verstandene Möglichkeit, sich mit der eigenen sexuellen Identitätsbildung nicht beschäftigen zu müssen. Zur Ersttat kommt es oft erst nach einer Zeit der zunehmenden, amtsbedingten Überforderung, der Isolation und der mangelnden Unterstützung.
62,8% der Betroffenen waren männlich, was einem deutlichen Übergewicht an männlichen Betroffenen im Unterschied zu Betroffenen von sexuellem Missbrauch in nicht-kirchlichen Kontexten entspricht. Beim ersten sexuellen Missbrauch waren 51,6% der Betroffenen maximal 13 Jahre alt. Mehrfachtaten an einzelnen Betroffenen waren häufiger als einmalige Vorfälle. Die durchschnittliche Dauer des Missbrauchsgeschehens lag zwischen 15,8 und 20,3 Monaten. 3/4 aller Betroffenen standen mit den Beschuldigten in einer kirchlichen bzw. seelsorgerischen Beziehung (MinistrantInnen-Dienst, Religionsunterricht, Erstkommunions- und Firmvorbereitung, Seelsorge, …)
Rund 30-36% der Betroffenen vertrauten sich einer dritten Person an. Oft in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Missbrauchsgeschehen. Rund 20% taten dies erst Jahrzehnte später.
Laut Aktennotizen und Personalakten verlief der Kontakt mit Familienangehörigen und/oder kirchlichen Ombudsstellen meist sehr positiv. Die Interviews mit Betroffenen bzw. die Ergebnisse der Online-Befragung zeichnen hier ein deutlich anderes Bild.
Zu den Langzeitfolgen des sexuellen Missbrauchs zählen gesundheitliche Probleme (körperliche und psychische Symptome wie Depression, Angst, Schlaf- oder Essstörungen, posttraumatische Symptome, Flashbacks, Suizidalität, Alkohol- und Drogenkonsum, …), aber auch Probleme im sozialen Bereich. Die Bandbreite reicht von Problemen bei der beruflichen Ausbildung bis hin zu Problemen in Beziehungen und Partnerschaften. Auch das Erleben von Glaube und Spiritualität bleibt bei vielen Betroffenen auf lange Zeit konfliktbehaftet.
Die Mehrzahl der Betroffenen vermisste bei der Kirche als Institution und bei den Beschuldigten selbst ein glaubhaftes Bekennen der Schuld und ein Zeichen der Reue.
Rund 83% aller in der Studie dokumentierten Fälle des sexuellen Missbrauchs zeigen eine planmäßige Tatbegehung. Der Missbrauch an sich wurde durch psychischen Druck, die Autorität des Täters, versprochene Vorteile (35%), die Ausnutzung emotionaler Bindung (23%), die Androhung physischer Gewalt ( 20%) bzw. die religiöse, gesundheitliche oder sexualpädagogische Verbrämung der Tat (16%) vorbereitet.
Fast die Hälfte der Missbrauchsfälle geschah in Privat- oder Dienstwohnungen. Zum anderen, nicht minder erheblichen Teil fanden die Taten in kirchlichen (Sakristei, Beichtstuhl, vor oder nach dem Ministranten-Dienst) oder schulischen (vor oder nach dem Religionsunterricht) Räumen statt.
Mehr als 80% der Betroffenen erlitten so genannte „Hands on“-Taten, also Missbrauchstaten mit körperlichen Berührung bis hin zur Penetration (rund 16%).
Warum es in der katholischen Kirche in der Mehrzahl zu sexuellem Missbrauch an männlichen Kindern und Jugendlichen kam, hat mehrere denkbare Ursachen. Zum einen waren Kleriker lange Zeit vermehrt mit männlichen Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Der Ministranten-Dienst war lange für Mädchen nicht erlaubt, auch katholische Internate waren teilweise ausschließlich für Jungen reserviert.
Unterdrückte (homo)sexuelle Neigungen in einer offen homophoben Umgebung können ebenso Teil der Missbrauchsthematik sein wie der Zölibat, für den die StudienautorInnen eine differenzierte Betrachtung und Diskussion empfehlen.
Für 33,9% der Fälle war dokumentiert, dass ein kirchenrechtliches Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eingeleitet worden war. Bei 53% war das nicht der Fall. In 37,7% der Fälle wurde Strafanzeige erstattet, in 60,8% nicht. Strafanzeigen wurden v.a. durch die Betroffenen selbst bzw. deren Familien gestellt. In nur 19,4% stellten Repräsentanten der Kirche Strafanzeige gegen beschuldigte Kleriker.
Im Schnitt lagen zwischen der Ersttat und dem Einleiten der jeweiligen Verfahren 13 Jahre (wenn es zu Strafanzeigen kam) und 22 Jahre (bei kirchenrechtlichen Verfahren) bzw. 23 Jahre bei Meldungen an die Glaubenskongregation. Rund 25% der eingeleiteten kirchlichen Verfahren endete ohne Sanktionen. Drastische, irreversible Sanktionen (z.B. Entlassung aus dem Priesterstand, …) waren in geringer Zahl verzeichnet. Die Mehrheit der Sanktionen bestand aus Versetzungen – innerhalb der Diözese, aber auch interdiözesan (91,8%). Wobei sich in den Akten auch Hinweise darauf fanden, dass die Mehrzahl dieser Versetzungen und Wechsel ohne eine jeweilige Information über den Grund der Versetzung am neuen Einsatz-Ort erfolgten.
Was die MHG-Studie positiv hervorhebt, ist, dass es bereits im Untersuchungszeitraum eine einheitliche (für alle 27 Diözesen Deutschlands geltende) Rahmenordnung für die Prävention des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen gab. Die Umsetzung zeichnet allerdings von Diözese zu Diözese ein sehr unterschiedliches Bild. Auch die Konzentration der Präventionsarbeit auf Kleriker fand sich nicht in allen Diözesen. Die Präventionsbeauftragten selbst verwiesen u. a. auf „klerikale Machtstrukturen“ bzw. eine spürbare Widerstandshaltung bei Klerikern hinsichtlich der Missbrauchsproblematik, die die Umsetzung der Konzepte erschwere.
Die Bemühungen der Kirche in der Präventionsarbeit könnten gut und gerne als Modell für andere Institutionen dienen. Das besondere Augenmerk auf die Zielgruppe der Kleriker sei in diesem Kontext sinnvoll und eine natürliche Reaktion auf die Anfänge der Präventionsarbeit. Die ging mit den gehäuften Aufdeckungen von Missbrauchsfällen durch Kleriker Hand in Hand. Trotz der Bemühungen waren 2016 bei weitem noch nicht alle Kleriker in allen Diözesen entsprechend der Präventionsmaßnahmen geschult. Ein Grund dafür sehen die StudienautorInnen in der hohen Widerstandshaltung der Kleriker in der Beschäftigung mit der Prävention vor sexuellem Missbrauch.
In Folge der Missbrauchsvorwürfe wurden in vielen Diözesen sexualpädagogische Unterrichtseinheiten in die Priesterausbildung aufgenommen. Die durchschnittliche Dauer dieser Unterrichtseinheiten lag bei 1-2 Tagen. Die Zeit und die Bedeutung dieser Einheiten erschienen den Studienautoren angesichts der Herausforderungen eines zölibatären Lebens doch etwas knapp bemessen.
Sexueller Missbrauch ist vor allem auch Missbrauch von Macht. Der Klerikalismus ist gerade im kirchlichen Kontext eine wichtige Ursache und ein spezifisches Strukturmerkmal. Klerikalismus meint dabei ein hierarchisch-autoritäres System, das auf Seiten des Priesters zu einer dominierenden Haltung führen kann. Sexueller Missbrauch kann ein extremer Auswuchs dieser Dominanz sein. In der Logik des klerikalen Systems ist der Priester, der sexualisiert gewalttätig ist, natürlich auch eine Bedrohung des gesamten Systems, was nicht selten zur Schonung des Täters zugunsten des Systems führt.
Trotz der vielen Bemühungen, die unzählige VertreterInnen der Kirche gerade im Bereich des Gewaltschutzes vorantreiben, scheint davon wenig und vor allem wenig dauerhaft in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Einen Grund dafür verorten die AutorInnen der MHG-Studie in den so unterschiedlichen Umsetzungen der Präventionsmaßnahmen in den einzelnen Diözesen. Was es heute brauche sei eine einheitliche, koordinierte, authentische und proaktive Strategie und ein der Problematik angemessener, langfristiger Maßnahmenkatalog.
Ein Ansatzpunkt wäre hier die einheitliche Aktenführung über alle Diözesen hinweg. Verbindlich, standardisiert und transparent sollte hier dokumentiert werden, welche Tatvorwürfe erhoben wurden, wie mit den Beschuldigten umgegangen wurde, welche Verfahren eingeleitet wurden und zu welchem Ergebnis sie führten. Diese Ergebnisse sollten auch den Betroffenen verständlich kommuniziert werden. Dass eine Partnerdiözese oder eine neue Pfarre bei einem Wechsel über Beschuldigungen informiert wird, sollte ebenso standardisiert werden.
Auch die Schritte und Abläufe von kirchenrechtlichen Verfahren sollten je nach Tat und Schwere des Vergehens vereinheitlicht werden. Nicht zu vergessen die Reintegrationskonzepte für beschuldigte Priester, die zum größten Teil erst noch zu entwickeln wären. Ebenso empfehlen die AutorInnen das Einrichten einer unabhängigen und interdisziplinär besetzten Anlaufstelle für Betroffene aus allen 27 Diözesen Deutschlands. Beratung soll niederschwellig und auf Wunsch anonym möglich sein.
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen ist – allen Vergleichsziehungen mit anderen Institutionen zum Trotz - auch eine spezifische Problematik der katholischen Kirche.
Deshalb ist die Auswahl, Ausbildung und berufsbegleitende Beratung von Klerikern besonders wichtig. Sexuelle Identitätsbildung und die hohen seelischen Anforderungen des Priesteramtes sollten in der Ausbildung der Priester ein deutliches Mehr an Gewichtung erfahren. Die Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Priesteramtskandidaten sollten ebenso vereinheitlicht und anhand etablierter psychologischer Methoden durchgeführt werden. Eine kontinuierliche, lebenslange Supervisionsmöglichkeit für Priester wird dringend empfohlen.
Nachhaltige und verbindliche Präventionsbemühungen können nur gewährleistet werden, wenn die Aufgaben mit entsprechenden Personalressourcen unterfüttert werden. Und auch hier würden Standardisierungen der Konzepte dem Gesamten gut tun. Der Schlüssel zum Gelingen der Präventionskonzepte liegt auch darin, die bestehenden Widerstände unter Klerikern zu thematisieren, zu diskutieren und schlussendlich auch zu überwinden.
Wichtig ist bei aller Präventionsarbeit, dass die Maßnahmen auch auf die kirchlichen Besonderheiten reagieren wie etwa klerikale Machtstrukturen, das machtvolle Rollenverständnis des Priesters und den Druck der katholischen Sexualmoral.
Die Reaktionen auf sexuellen Missbrauch dürfen sich nicht auf öffentliches Bedauern, finanzielle Leistungen und das Etablieren eines Präventionskonzeptes beschränken. Das allein könnte sogar dazu führen, das bestehende System zu stützen, indem hier „nur“ auf Symptome reagiert wird. Die Beschäftigung mit dem grundsätzlichen Problem klerikaler Machtausübung ist unumgänglich in einer ernstgemeinten Beschäftigung mit der Prävention sexuellen Missbrauchs.
Die Online-Umfrage unter Betroffenen, die in die MHG-Studie integriert wurde, zeigte, dass viele seitens der Kirche zwar Bedauern wahrgenommen haben, Zeichen wirklicher Reue aber bis heute vermissen.
Eine Möglichkeit diesen Knoten zu lösen, bestünde darin, Betroffene direkter und vermehrt in die Erarbeitung von Präventionskonzepten einzubinden. Diese einfache Maßnahme wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass Betroffene mit ihren Erfahrungen wirklich ernst genommen werden.
Die Einführung eines kirchlichen Gedenktages für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs könnte ebenso ein Zeichen der aufrichtigen Reue sei, wie die selbstverständliche Information, welche Konsequenzen und Sanktionen für Täter und weitere Verantwortliche gesetzt wurden. Nicht selten erfuhren die Betroffenen zuletzt davon – oder gar nicht.
Nicht vergessen, wir reden über Deutschland. Wir reden über die MHG-Studie und wir reden über Strukturen und Machtverhältnisse, die über Jahrhunderte kultiviert, gepflegt und ausgebaut wurden. Damit reden wir aber auch über Österreich, über Vorarlberg, die Diözese Feldkirch. Hier startet man nicht bei Null. Im Gegenteil: Vieles ist schon geschehen. Entscheidend wird sein, dass es auch weiterhin geschieht.