Die Diözesane Kommission führt die innerkirchlichen Erhebungen zu Fällen durch, die ihr von der Ombudsstelle oder vom Diözesanbischof vorgelegten werden. Es kann sich dabei sowohl um Fälle von möglichen Gewalthandlungen als auch sexuellem Missbrauch handeln. Ziel der Erhebungen ist es, zu einer möglichst umfassenden und objektiven Beurteilung des Sachverhalts zu gelangen.
Die Diözesane Kommission vermittelt über die Unabhängige Opferschutzkommission finanzielle Unterstützung für die Betroffenen und legt eine abschließende Beurteilung vor, in der auch Empfehlungen zur weiteren Vorgangsweise im Hinblick Täter:innen inkludiert sind. Erarbeitet werden dabei kirchenrechtliche bzw. disziplinäre Maßnahmen (einschließlich therapeutischer Begleitung).
Die Diözesane Kommission schlägt ihre Empfehlungen dem für die Täter:innen zuständigen Ordinarius (Diözesanbischof, Generalvikar, höherer Oberer) vor.
Mag. Gabriele Strele