„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, so steht es im Grundgesetz Artikel 1. Aus diesem Prinzip, entspringen die Menschenrechte, allen voran die Freiheit, das Recht auf Selbstbestimmung und die Ablehnung jeglicher Art von Diskriminierung.
Unabhängig davon, in welcher Situation sich ein Mensch befindet, was er oder sie auch immer getan oder unterlassen, noch was ihm und ihr angetan wurde, die Würde behalten wir immer. Daher entwickelt sich der Menschen nicht zum Menschen, sondern er entwickelt sich als Menschen. Die Unterscheidung in weiß oder farbig; jung oder alt; gesund, behindert oder krank; heterosexuell oder homosexuell; glücklich oder unglücklich; geboren oder ungeboren, … all diese Merkmale und Einteilungen berühren die Würde und die Menschenrechte nicht und stellen die Sinnhaftigkeit und die Bejahung des Lebens nie in Frage!