Die Katholische Kirche begrüßt die Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeitsgrenze für den Kirchenbeitrag, die der Nationalrat am Mittwochabend auf 600 Euro angehoben hat. Diese Erhöhung sei für ihn als innerhalb der Österreichischen Bischofskonferenz für Finanzen und Caritas zuständigen Bischof "ein Zeichen der Anerkennung" für das der gesamten Gesellschaft dienende Engagement der Kirche, reagierte der Feldkircher Bischof Benno Elbs mit "Freude und Dank" auf den Beschluss.
Die Kirche in Österreich sei mit all ihren sozialen Einrichtungen ein "Gemeinschaftsprojekt", so Elbs. "Wo wir helfen und unterstützen können, dort können wir es zu einem sehr großen Teil nur durch die Mithilfe der vielen beitragszahlenden Katholikinnen und Katholiken." Der Bischof verwies in seiner Kathpress vorliegenden Stellungnahme auf das vielfältige Engagement kirchlicher Einrichtungen und Organisationen: "Die Leistungen reichen von der Kultur- und Denkmalpflege über den Bildungssektor und die Feier von Gottesdiensten bis hin zur Pflege und der Begleitung von Menschen in Krisensituationen." Den größten Bereich stelle das soziale Engagement dar, allen voran jenes der Caritas, wies Elbs hin. Unter diesem sozialen Gesichtspunkt gebe die ebenfalls vom Nationalrat beschlossene Ausweitung des Bildungsbonus auf Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger weiteren Anlass zur Freude.
Zur Erläuterung: Den Bildungsbonus erhalten in Österreich bisher Menschen, die Arbeitslosen-Geld oder Notstandshilfe beziehen, wenn sie an einer längeren Schulung des AMS teilnehmen. Beziehende von Sozialhilfe waren davon bisher ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern.
Bildung sei eine Investition in die Zukunft, betonte der Caritas-Bischof. Sie eröffne Chance auf gesellschaftliche und soziale Teilhabe und sei "die Tür zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit". Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhielten nun "eine Möglichkeit mehr, sich zu qualifizieren und auch längere Schulungen abzuschließen". Dass der Bildungsbonus jetzt auch von dieser Gruppe in Anspruch genommen werden kann, "ist deshalb in mehrfacher Hinsicht begrüßenswert", sagte Elbs.
Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne hatten bereits im Advent im Nationalrat einen Initiativantrag zur Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von der bisherigen Maximalhöhe von 400 Euro auf 600 Euro eingebracht. Konkret betroffen sind davon Beitragszahlende der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche. Wie schon bisher erfolgt die Berücksichtigung automatisch bei der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung. Die Erhöhung fand zuletzt im Budgetausschuss die Zustimmung von ÖVP, Grünen und FPÖ und soll bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein. Diese Maßnahme erfolgt gemeinsam mit der Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden auf fast alle gemeinnützigen Vereine.
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) begrüßt ebenfalls den Beschluss des Nationalrats, die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 auf 600 Euro zu erhöhen. "Die Kirchenbeiträge helfen den anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihren besonderen Auftrag gerade in Krisenzeiten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander zu leisten", erklärte AKV-Präsident Matthias Tschirf am Donnerstag gegenüber Kathpress.
"Man braucht sich nur zu überlegen, um wieviel ärmer unsere österreichische Gesellschaft ohne den Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften wäre", sagte Tschirf und folgerte: "Die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben mit diesem Initiativantrag der Abgeordneten Wöginger und Schwarz einen wesentlichen Beitrag zum Miteinander und gegen die Polarisierung in unserer Gesellschaft gesetzt."
Auch die evangelische Kirche begrüßt die bessere steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags. Der Nationalrat hatte am Mittwoch die Absetzbarkeitsgrenze von 400 auf 600 Euro angehoben. "Wir freuen uns über die Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags, weil sie die Wertschätzung gegenüber Mitgliedern der Evangelischen Kirche ausdrückt, die ihrerseits bereit sind, ihren Beitrag für das Zusammenleben zu leisten", sagte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka laut evangelischem Pressedienst (epdÖ) am Donnerstag.
In der erhöhten Absetzbarkeit spiegele sich "die Anerkennung durch die Bundesregierung und der hohe Wert, den Kirchen und Religionsgemeinschaften in die Gesellschaft in Österreich einbringen", so Chalupka. Gerade in den Pfarrgemeinden sammelten sich oft Menschen mit unterschiedlichen sozialen und bildungsmäßigen Hintergründen, die sonst keinen gemeinsamen Begegnungsort haben. Deshalb sei die Kirche neben ihrem spirituellen Auftrag auch ein "wichtiger Motor des Ausgleichs und des konstruktiven Zusammenwirkens" von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen.
Besonders für die Evangelische Kirche sei es der Kirchenbeitrag, "der die Evangelische Kirche trägt und lebendig hält", so der Bischof. Das Engagement der Evangelischen Kirche werde durch den Beitrag ihrer Mitglieder erst möglich. "Als Minderheitenkirche will die Evangelische Kirche ihren Beitrag für das Gesamte der Gesellschaft leisten", so der Bischof. Durch die erhöhte Absetzbarkeit werde "auch dieser Beitrag anerkannt".
(kathpress.at)