Jetzt also doch. Nach viel hin und her ist klar: Der Nikolaus darf heuer doch kommen. Zwar nur bis zur Haus- bzw. Wohnungstüre und unter Einhaltung der nötigen Abstands- und Hygieneregeln, aber immerhin. "Gerade für Kinder war dieses Jahr mit Abstandhalten und Verzicht eine enorme Belastung. Die Vorfreude auf den Nikolaus ist immer sehr groß, daher wollen wir auch dieses Jahr den Kindern diese Freude nicht nehmen", bekräftigt Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Wenn man es bislang genau nahm, hätte sich der Nikolaus am 6. Dezember strafbar gemacht. Stichwort Ausgangsbeschränkung, die seit dem 17. November gelten. Seit Mittwoch ist mit dem Beschluss einer neuen COVID-Verordnung klar, dass der Begriff "berufliche Zwecke" einer "weiten Auslegung" unterliegt. Miterfasst von "beruflichen Zwecken" seien demnach "auch ehrenamtliche Tätigkeiten". Es "fällt darunter etwa auch der Nikolausbesuch", heißt es ausdrücklich in den Erläuterungen zur neuen Verordnung. Bedeutet: Der Nikolaus darf kommen.

Nur unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln

"Die Kirchen haben heuer in der Corona-Krise bereits viele Opfer gebracht, sei es den Verzicht auf das gemeinsame Osterfest oder das Aussetzen von öffentlichen Gottesdiensten", erklärte Kultusministerin Susanne Raab in einer Aussendung. Es sei der Regierung besonders wichtig, dass heuer der Nikolausbesuch für die Familien und Kinder ermöglicht wird. "Die Katholische Kirche hat mir zugesichert, dass die Besuche nur bis zur Haus- oder Wohnungstüre stattfinden und alle notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Einem sicheren Nikolausfest steht heuer also nichts mehr im Wege", so Raab.

Ein Vorbild unterwegs

"Der heilige Nikolaus zählt zu den beliebtesten Heiligen, weil er ein Vorbild an christlicher Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft ist. Diese Haltungen sind gerade jetzt wichtig, damit es zu keinem Lockdown der Herzen angesichts der Corona-Pandemie kommt", sagte Peter Schipka, Generalsekretär der Bischofskonferenz, im Interview mit Kathpress. Die Katholische Kirche sei daher dankbar, dass die Regierung klargestellt hat, dass auch während des Lockdowns Nikolausbesuche stattfinden können.

Verantwortungsvoll gefeiert

"Anders als sonst oft üblich wird es dabei aber zu keinen Hausbesuchen kommen können. Die Haus- bzw. Wohnungstüre bleibt für jeden Nikolaus, der nicht aus diesem Haushalt stammt, eine Schwelle, die nicht überschritten werden darf und bei der die nötigen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten sind", erläuterte Schipka. Die Diözesen und kirchlichen Einrichtungen hätten bereits Vorbereitungen getroffen, damit das Fest des heiligen Nikolaus in der Familie, aber auch in Kindergärten oder Heimen, verantwortungsvoll und sicher gefeiert werden kann. Schipka: "Ein Nikolausbesuch kann gerade angesichts der nötigen körperlichen Distanz ein Zeichen der Nächstenliebe und Nähe sein, das Freude und Hoffnung im Blick auf Weihnachten schenkt.  (red/kathpress)

Nikolausbesuche in Vorarlberg

Auf Basis der neuen gesetzlichen Regelungen hat die Katholische Jugend und Jungschar Vorarlberg neue Orientierungen für den Nikolaus-Besuch zusammengestellt. Mehr dazu finden Sie hier ».

Bitte erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer Pfarre über die diesjährige Nikolausaktion.