Das Pat:innenamt ist so alt wie die Taufe selbst: Schon in der frühen Kirche wurden den erwachsenen Taufbewerber:innen Pat:innen an die Seite gestellt. Sie sollten den Bewerber:innen Vorbild im Glauben und Orientierung für ein christliches Leben sein. Daran hat sich bis heute im Prinzip nichts geändert. Das gleiche gilt in Bezug auf die Firmung.
Das Wort „Pate“ geht auf das lateinische Wort pater (Vater) zurück. Pat:innen sind für dich also so etwas wie „geistige Väter“ bzw. „geistige Mütter“. Sie haben die Aufgabe, dich auf deinem Weg ins Erwachsensein menschlich und religiös zu unterstützen.
Bei der Firmung begleitet dich der/die Pat:in zum Firmspender. Er/Sie legt seine/ihre rechte Hand auf deine Schulter. Der Firmspender taucht dann den rechten Daumen in den Chrisam und zeichnet damit ein Kreuz auf deine Stirn. Dabei spricht er: „N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Du bestätigt das mit dem Wort „Amen“. Mit einem Friedensgruß verabschiedet sich der Firmspender von dir und deinem/deiner Pat:in.
Ein/e Pat:in ist – idealerweise – ein/e gute/r Freund:in, Gesprächspartner:in und soll seinem Patenkind mit einem offenen Ohr, gegebenenfalls auch mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ein guter Kontakt zwischen dem/der Pat:in und dem Firmling ist daher selbstverständlich. Die Firmpat:innen können insbesondere dann wichtig werden, wenn die Eltern (alterstypisch) als Gesprächspartner eher ausfallen.
Sinnvoll ist es, Pat:innen außerhalb der Familie oder Verwandtschaft zu finden, z.B. gute Freunde der Familie. Der Grund dafür ist, dass Verwandte im Normalfall sowieso schon einen engen Kontakt zu dem Kind haben. Durch Pat:innen, die keine Familienangehörige sind, hat ein junger Mensch zusätzlich Personen an seiner Seite, die ein vertrautes Verhältnis zu ihm aufbauen können und bei denen er sich sicher fühlen kann, was das Leben enorm bereichert.
Für das Pat:innenamt sind gewisse Voraussetzungen erforderlich. So muss der/die Firmpat:in etwa das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch sein und selbst das Sakrament Firmung bereits empfangen haben. Der/Die Pat:in darf weder aus der Kirche ausgetreten noch ein Elternteil des Firmlings sein.